
ordenshaus mainz-wiesbaden (sankt Stephan)
Das Großherzogtum Hessen und bei Rhein war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bunds und 1871 bis 1919 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Das Großherzogtum ging 1806 aus dem Reichsfürstentum der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt hervor. Die regierenden Fürsten entstammten dem Haus Hessen.
Nach den preußischen Annexionen Kurhessens 1866 verblieb das Großherzogtum als letzter selbständiger hessischer Staat und gilt deshalb als einer der Vorgängerstaaten des heutigen Bundeslandes Hessen.
Die Hauptstadt des Landes war Darmstadt, andere wichtige Städte waren Mainz, Offenbach, Worms und Gießen.
Das Großherzogtum lag im Süden und der Mitte des heutigen Hessen. Neben den großen Ebenen von Rhein (Hessisches Ried), Main und Wetterau gehörten auch Mittelgebirge wie der Vogelsberg und der Odenwald zum Staatsgebiet.
Das Staatsgebiet grenzte im Westen an die bayerische Pfalz, im Süden an Baden, mit der Exklave Wimpfen an Württemberg, im Osten an Bayern, im Nordosten und Norden an das Kurfürstentum Hessen, im Nordwesten an den Kreis Wetzlar, einer Exklave der preußischen Rheinprovinz, an Hessen-Homburg sowie an Nassau. Zwischen beiden Hauptgebietsteilen lag die Freie Stadt Frankfurt. Kurhessen, Nassau, Homburg und Frankfurt fielen 1866 an Preußen und bildeten dort ab 1868 die neue Provinz Hessen-Nassau.
Historie:Am 14. August 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich und den Beitritt zum Rheinbund, von Napoleon zum Großherzogtum erhoben. Widrigenfalls drohte Napoleon mit Invasion. Gleichzeitig trat das Land aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation aus.
Durch Artikel 47 der Wiener Kongreßakte erhielt Hessen-Darmstadt 1815/16 weitere Gebiete zugewiesen, unter anderem Worms, Alzey, Bingen und Mainz, das als Rheinhessen bezeichnet wurde. 1815 trat das Großherzogtum dem Deutschen Bund bei.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurde der rheinhessische Liberale Heinrich von Gagern Ministerpräsident des Großherzogtums. Er vertrat die rheinhessischen Gebiete auch in der Frankfurter Nationalversammlung, deren Präsident er zeitweise war.
Nach der Niederlage im Krieg von 1866 musste Hessen-Darmstadt das Hessische Hinterland an Preußen abtreten, ebenso die Gebiete des Landgrafentums Hessen-Homburg, die erst zu Beginn des Jahres nach Erlöschen der dortigen Seitenlinie an das Großherzogtum gefallen waren. Im Gegenzug erhielt es die bisher kurhessische Enklave in Oberhessen Bad Nauheim.
Die nordmainische Provinz (Oberhessen) wurde 1866 Mitglied des Norddeutschen Bundes. 1871 wurde das gesamte Großherzogtum Bundesstaat des neu gegründeten Deutschen Reichs.
Nach dem Ersten Weltkrieg und der Novemberrevolution wurde aus dem Großherzogtum nach der dabei erfolgten Absetzung des damaligen (und letzten) Großherzogs der republikanische Volksstaat Hessen.
Wappen:
Durch Großherzogliche Verordnung vom 9. Dez. 1902 wurde das 1808 eingeführte Wappen ersetzt. Der Schild ist zweimal gespalten und zweimal geteilt. Der Herzschild zeigt den mit einem Schwert bewaffneten hessischen Löwen. Von (heraldisch) rechts oben nach links unten werden im Schild neun Felder für folgende ehemaligen, nun eingegliederten Herrschaften gezeigt:
1. Landgrafschaft Hessen
2. Reichsfürstentum Mainz
3. Reichsfürstentum Worms
4. Grafschaft Ziegenhain
5. Kleines Staatswappen des Großherzogtums Hessen
6. Grafschaft Katzenelnbogen
7. Grafschaft Büdingen
8. Grafschaft Hanau
9. Grafschaft Nidda
Die fünf Spangenhelme tragen (ebenfalls heraldisch von rechts) die Helmzierden zum 4., 2., 1., 6. und 8. Feld. Zwei gekrönte Löwen dienen als Schildhalter.
Das Großherzogliche kleine Staatswappen besteht aus dem als Feld 5 bezeichneten Schild, der ebenfalls von zwei Löwen gehalten wird. Von den goldenen Ornamenten hängen folgende Orden herab: Der Ludwigsorden mit einem achtspitzigen, schwarzen, rotbordierten und goldgesäumten Kreuz. Dieser wurde am 25. August 1807 von Großherzog Ludwig von Hessen-Darmstadt gestiftet. Die Verleihung des Großkreuzes war auf fürstliche Personen sowie auf das Prädikat „Exzellenz“ führende höchste Würdenträger beschränkt. Daneben ist der Großherzoglich Hessische goldene Löwenorden zu sehen. Schließlich noch der Großherzoglich Hessische Philippsorden, der am 1. Mai 1840 von Großherzog Ludwig II. von Hessen-Darmstadt als „Verdienstorden Philipp des Großmütigen“ zum Andenken an den von 1509 bis 1567 regierenden Ahnherrn gestiftet wurde. Der Orden konnte zur Belohnung besonderer Verdienste an Zivil- und Militärpersonen verliehen werden. Der alles überschirmende Purpurbaldachin ist mit einem edelsteinbesetzten Reif geschmückt und trägt eine königliche Krone.


